Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. März 2012 Selektivverträge nach §§ 73 c, 140 a ff. Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, soweit sie § 56 Abs. (4) Krankenhausbehandlung darf nur verordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolgs nicht ausreicht. Januar 2017 nur solche elektronischen Programme nutzen, die die Informationen der Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 und über besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4 sowie die sich aus den Verträgen nach § 125a ergebenden Besonderheiten enthalten und die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind. 6 in einer Weise anzugeben, die unmittelbar einen Vergleich ermöglichen; dafür können Arzneimittel ausgewählt werden, die einen maßgeblichen Anteil an der Versorgung der Versicherten im Indikationsgebiet haben. werden, die in § 73 SGB V und in anderen Rechtsnormen festgeschriebenen Regelungen zu erfüllen. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. 2 beachten. Dies ist über die Informationen der BVB … 3 ist zu berücksichtigen. Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. (1) 1 Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere 1. 4 Änderung des § 73 Abs. Ärzte, die am 31. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertrags-, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2819/19, LSG Baden-Württemberg, 13.08.2020 - L 11 KR 2139/20, LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 11 KA 102/14, LSG Baden-Württemberg, 04.11.2014 - L 5 KR 141/14, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§, Zweiter Abschnitt - Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§, Erster Titel - Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§§. 5Kinder- und Jugendärzte mit Schwerpunktbezeichnung können auch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen. 6Die Übersicht ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren. So kann § 73 zum Beispiel nicht herangezogen werden, um unzureichende Bedarfe, die von der Regelleistung erfasst sind, abzudecken oder um die Übernahme tatsächlicher Unterkunftskosten geltend zu machen, wenn nach § 35 Abs. In medizinisch begründeten Fällen kann der Vertragsarzt auch bei Vorliegen einer Diagnose nach § 125a selbst über die Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten entscheiden. I S. 2220), in Kraft getreten am 29.10.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. 7Die Vereinbarungen in den Verträgen nach § 82 Absatz 1 sind innerhalb von drei Monaten nach dem erstmaligen Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach den Sätzen 2 bis 4 sowie nach dem jeweiligen Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsverordnung anzupassen. 2Der Hausarzt ist mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Daten und Befunde an die den Versicherten behandelnden Leistungserbringer zu übermitteln. (7) 1Es ist Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Versicherten oder für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. § 73 SGB V – Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Es handelt sich gemäß § 3 Rechtsprechung zu § 73 SGB V. 1.165 Entscheidungen zu § 73 SGB V in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2819/19; BSG, 13.02.2019 - B 6 … SGB V - Änderungen überwachen. März 1997, BGBl. 8 SGB V, in Kraft getreten am 01.05.2006 (Bundesgesetzblatt, Jg. Erstes Kapitel. 1 SGB XII nur noch die angemessenen Unterkunftskosten zustehen. Dezember 1988, BGBl. (1b) Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen; sie sind verpflichtet, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde mit dessen Zustimmung zum Zwecke der bei dem Hausarzt durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln. (9) Vertragsärzte dürfen für die Verordnung von Arzneimitteln, von Verbandmitteln und von Produkten, die gemäß den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können, nur solche elektronischen Programme nutzen, die mindestens folgende Inhalte mit dem jeweils aktuellen Stand enthalten: die Informationen nach Absatz 8 Satz 2 und 3. die Informationen über das Vorliegen von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8. die Informationen nach § 131 Absatz 4 Satz 2, die zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans nach § 31a und des elektronischen Medikationsplans nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 notwendigen Funktionen und Informationen sowie, die Informationen nach § 35a Absatz 3a Satz 1. Zitierungen von § 73 SGB V. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 SGB V verweisen. Sie sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Zulassungskonformität zu prüfen. § 73 SGB III definiert die Frdervoraussetzungen und den Frderum-fang der möglichen Zuschsse an Arbeitgeber. (10) 1Für die Verordnung von Heilmitteln dürfen Vertragsärzte ab dem 1. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag nach § 35 überschreitet, hat der Arzt den Versicherten über die sich aus seiner Verordnung ergebende Pflicht zur Übernahme der Mehrkosten hinzuweisen. Gemäß § 73 Abs. Die Übersicht ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren. 3Bei einem Hausarztwechsel ist der bisherige Hausarzt mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, dem neuen Hausarzt die bei ihm über den Versicherten gespeicherten Unterlagen vollständig zu übermitteln. 1. ärztlichen Maßnahmen nach den §§ 24a und 24b. 4Satz 1 Nummer 7 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Ergotherapie, Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung. § 73 SGB V – Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. Aus- oder Weiterbildungsverhältnisses. August 2013 und Änderungshistorie des SGB V Hervorhebungen: alter Text, neuer Text (1b) 1Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen; sie sind verpflichtet, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde mit dessen Zustimmung zum Zwecke der bei dem Hausarzt durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln. (6) Zur kassenärztlichen Versorgung gehören Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten nicht, wenn sie im Rahmen der Krankenhausbehandlung oder der stationären Entbindung durchgeführt werden, es sei denn, die ärztlichen Leistungen werden von einem Belegarzt erbracht. 3In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. § 73 SGB V, Kassenärztliche Versorgung; Zweiter Abschnitt – Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten → Erster Titel – Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (1) 1 Die vertragsärztliche Versorgung gliedert … I S. 2477) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB (6) Zur kassenärztlichen Versorgung gehören Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten nicht, wenn sie im Rahmen der Krankenhausbehandlung oder der stationären Entbindung durchgeführt werden, es sei denn, die ärztlichen Leistungen werden von einem Belegarzt erbracht. Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung. § 128 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. 2Die übrigen Fachärzte nehmen an der fachärztlichen Versorgung teil. (10) Für die Verordnung von Heilmitteln dürfen Vertragsärzte ab dem 1. 5Es gilt die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebene Klassifikation in der jeweils gültigen Fassung. Ergänzungsvorschlag zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b) - neu- (§ 73 Absatz 2 SGB V) 32. betrieblichen . 1b Satz 3 SGB V). 4Die Kosten der Arzneimittel je Tagesdosis sind nach den Angaben der anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifikation anzugeben. Änderung § 73c SGB V vom 13.08.2013 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 73c SGB V, alle Änderungen durch Artikel 3 GKV-VSG am 13. 4Das Verzeichnis nach § 39 Abs. 6Weitere Einzelheiten sind in den Verträgen nach § 82 Absatz 1 zu vereinbaren. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind und. 2 entspricht. 1 Satz 2 Nr. 2. 1b SGB V … 1. 2 Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere. Inhaltsverzeichnis. 64 Entscheidungen zu § 73 SGB VI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BSG, 12.12.2011 - B 13 R 3/10 R. 2006 Teil I Nr. 2Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere insbesondere zu den Mindestanforderungen der Informationen nach Satz 1 Nummer 5 zu regeln. Ärzte, die am 31. 3Die Vertragsärzte sollen zum Beginn des auf den rechtskräftigen Abschluss des Vertrages nach § 125a folgenden Quartals, frühestens jedoch nach sechs Wochen, nach den Regelungen dieses Absatzes verordnen. 2Satz 1 Nummer 2 bis 4, 6, 10, 11 und 14 gilt nicht für Psychotherapeuten; Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Psychotherapeuten, soweit sich diese Regelung auf die Feststellung und die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bezieht. 10 Satz 1 SGB V hat die Software neben den Informationen der Heilmittel -Richtlinie auch Informationen über besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V zur Verfügung zu stellen. 6Der Zulassungsausschuss kann Allgemeinärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung, die im Wesentlichen spezielle Leistungen erbringen, auf deren Antrag die Genehmigung zur ausschließlichen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erteilen. zahnärztliche Behandlung und kieferorthopädische Behandlung nach Maßgabe des § 28 Abs. Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. v. 19.2.2002 I 754, 1404, 3384; Zuletzt geändert durch Art. medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach § 27a Abs. 2§ 128 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (1) 1Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. (11) 1Stellt ein Vertragsarzt bei einem Versicherten eine Diagnose nach § 125a und die Indikation für ein Heilmittel, sind Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten vom Heilmittelerbringer festzulegen. Überschrift geändert durch G vom 4. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b Abs. Verordnung häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege. 1a Satz 1 SGB V. Der Hausarzt ist mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Daten und Befunde an die den Versicherten behandelnden Leistungserbringer zu übermitteln. 3 ist zu berücksichtigen. (7) Es ist Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Versicherten oder für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und … SGB V Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherung. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2Das Nähere ist in den Verträgen nach § 82 Absatz 1 zu vereinbaren. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben, zahnärztliche Behandlung und kieferorthopädische Behandlung nach Maßgabe des §, Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, soweit sie §. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz) vom 23.10.2020 (BGBl. 2 beachten. 1. Ausstellung von Bescheinigungen und Erstellung von Berichten, die die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst (§ 275) zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben oder die die Versicherten für den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts benötigen. 1. In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. 4Hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für die Arztgruppe der Hausärzte, der Kinder- und Jugendärzte oder der Fachinternisten eine Feststellung nach § 100 Absatz 1 Satz 1 getroffen, fasst der Zulassungsausschuss innerhalb von sechs Monaten den Beschluss, ob eine Regelung nach Satz 3 getroffen wird. Januar 2017 nur solche elektronischen Programme nutzen, die die Informationen der Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 und über besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4 sowie die sich aus den Verträgen nach § 125a ergebenden Besonderheiten enthalten und die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind. § 73 SGB V Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung (1) Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere. In den Informationen und Hinweisen sind Handelsbezeichnung, Indikationen und Preise sowie weitere für die Verordnung von Arzneimitteln bedeutsame Angaben insbesondere auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. 2Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ist bei der Verordnung zu begründen. Mail bei Änderungen . 5Satz 1 Nummer 8 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege. 3In den Informationen und Hinweisen sind Handelsbezeichnung, Indikationen und Preise sowie weitere für die Verordnung von Arzneimitteln bedeutsame Angaben insbesondere auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. 4 Satz 1 SGB V der TK 5/30 Stand: 16.12.2019 (7) „HZV-Vergütung“ im Sinne dieses HZV-Vertrages ist die Vergütung des HAUSARZTES für die gemäß § 10 Abs. Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten.
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